Individuelle Wasserbehandlungsverfahren
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Kulinarischer Dampf

Der Begriff „gefilterter Dampf“ oder auch „kulinarischer Dampf“ bezeichnet Dampf, der durch Edelstahlfeinfilter mit einer spezifischen Porengröße geführt wird. Dabei gibt es folgendes zu beachten:

Bei direkt beheizten Anlagen muss der Dampf aus Wasser von Trinkwasserqualität hergestellt sein. Das zur Dampfbereitung verwendete Wasser ist frei von organischen Bestandteilen.

Verunreinigungen wie beispielsweise Partikel oder Abrieb von Ventilen und Dichtungen werden über einen Edelstahlfeinfilter mit einer maximalen Porengröße von 5 Mikron (5 μm) geführt. Dabei sollten mehr als 95 Prozent aller Partikel mit einer Größe von 2 μm herausgefiltert werden. Die Dampf- und Kondensatleitungen hinter dem Edelstahlfeinfilter müssen ebenfalls in Edelstahl ausgelegt sein.

Die Dampfreinheit ist abhängig von der Wasserbeschaffenheit, der Kesselbauart und der Betriebsweise. Bei Einhaltung der Richtwerte für die Wasserbeschaffenheit von Kesselwasser aus Großwasserraumkesseln (gem. VdTÜV und DIN EN 12953-10; salzarme Betriebsweise > 0,5 - 20 bar) und Einhaltung der Herstellervorgaben ist eine ausreichende Dampfqualität für einen ungestörten Heizbetrieb zu erwarten.

Nachteilige Einflüsse auf die Dampfreinheit können unter anderem starke Druck- und/oder Lastschwankungen, Überschreitung der maximalen Dampfleistung und eine Betriebsweise bei Drücken, die unter dem zulässigen Betriebsdruck liegen, haben.

Um ein Mitreißen von Kesselwasser auszuschließen, muss bei der Fahrweise darauf geachtet werden, dass „Spucken“ und „Schäumen“ des Kessels verhindert werden.

Die für die Kesselspeisewasserbehandlung erforderlichen Chemikalien dürfen gemäß § 31 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) keine dampfflüchtigen Bestandteile aufweisen und müssen für die Lebensmittelindustrie geeignet sein.

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